Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte
Durch meine Kassenzulassung bin ich berechtigt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die ersten Sitzungen (Sprechstunden und Probatorik) und die Kosten für die weitere Therapie.

Wichtig: Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte zum ersten Termin mit.

Privat Versicherte
Durch die staatlich anerkannte Approbation bin ich berechtigt über private Krankenkassen abzurechnen. Wichtig: Bitte klären Sie vor unserem ersten Termin selbstständig, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für Psychotherapie übernimmt. Die Gebühr für eine Sitzung richtet sich bei der Abrechnung mit privaten Krankenkassen nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP). Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass bereits das Erstgespräch kostenpflichtig ist, auch wenn Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen sollte.

Selbstzahler
Unabhängig von der Krankenversicherung, können Sie sich jederzeit dafür entscheiden die Therapie selbst zu bezahlen. Die Gebühr für eine Sitzung richtet sich nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP). Diese finden Sie als Download bei der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).